Ebenfalls einer international anerkannten Rechtsüberzeugung entspricht sodann die sowohl vom Bundesrat als auch vom Bundesgericht wiederholt vertretene Ansicht, wonach die Gleichbehandlungs- und Meistbegünstigungsklauseln in Niederlassungsverträgen fremdenpolizeilichen Beschränkungen der Zuwanderung nicht im Wege stünden. Tatsächlich sind bereits nach dem Ersten Weltkrieg praktisch sämtliche Staaten von der liberalen Ausländerpolitik des 19. Jahrhunderts abgekehrt und haben seither den Zugang zu ihrem Territorium und zum Arbeitsmarkt der gesetzlichen Kontrolle unterworfen.