In Absprache mit dem Bundesamt für Justiz scheint es der Direktion für Völkerrecht, dass die bindende Zusage gegenüber dem Staat X, jährlich rund 100 Stagiaires aufzunehmen, nicht mehr als «Bagatelle» im Sinne der geltenden Praxis qualifiziert werden kann. Aus der innerstaatlichen Kompetenz der zuständigen Bundesbehörden und namentlich der Grössenordnung der in ihrem Rahmen erteilten Bewilligungen lässt sich nichts ableiten, denn mit dem Abschluss einer internationalen Übereinkunft begibt sich die Schweiz ihrer Handlungsfreiheit und Flexibilität und verpflichtet sich auf feste Kontingente, unabhängig von der Arbeitsmarktlage. …