Der Begriff der beschränkten Tragweite wird in der Praxis der Bundesbehörden recht eng ausgelegt. In Absprache mit dem Bundesamt für Justiz scheint es der Direktion für Völkerrecht, dass die bindende Zusage gegenüber dem Staat X, jährlich rund 100 Stagiaires aufzunehmen, nicht mehr als «Bagatelle» im Sinne der geltenden Praxis qualifiziert werden kann.