Abgesehen von dringlichen Verträgen, die provisorisch anwendbar erklärt werden können, handelt es sich dabei im wesentlichen um Verträge, zu deren Abschluss das Parlament den Bundesrat ermächtigt hat und um sogenannte Bagatelleverträge. Der Bundesrat entscheidet zudem in alleiniger Kompetenz über verschiedene neuere, völkerrechtlich nicht bindende Instrumente internationaler Zusammenarbeit wie Absichtserklärungen, Gentleman’s Agreements, Memoranda of Understanding, Agreed Minutes und Verhaltenskodizes, soweit die Textanalyse nicht ergibt, dass diese obligatorische Rechtsfolgen bewirken. Die Departemente sind grundsätzlich nur aufgrund einer ausdrücklichen bundesrätlichen Delegation befugt,