In der Praxis haben sich jedoch verschiedene Kategorien von Verträgen herausgebildet, die vom Bundesrat selbständig abgeschlossen werden können. Abgesehen von dringlichen Verträgen, die provisorisch anwendbar erklärt werden können, handelt es sich dabei im wesentlichen um Verträge, zu deren Abschluss das Parlament den Bundesrat ermächtigt hat und um sogenannte Bagatelleverträge.