es erlaubt dem Bundesrat, rasch und flexibel auf die bedeutenden Entwicklungen in der Staatenwelt zu reagieren und allfällige Möglichkeiten, für unser Land dadurch besonderen Goodwill zu schaffen, optimal auszunützen. Schliesslich entspricht die dargestellte Lösung im Resultat weitgehend der Praxis, wie sie aufgrund der verschiedenen Ermächtigungsgesetze seit 1960 für die Eröffnung der grossen Mehrheit der neuen diplomatischen Missionen galt. [1] SR 172.211.231. [2] SR 172.211.232-234. [3] Vgl. Borer Thomas G., Das Legalitätsprinzip und die auswärtigen Angelegenheiten, Diss. Basel 1986, S. 395, mit weiteren Literaturhinweisen. [4] Borer (Anm. 3), S. 396. [5]