12 Aufgrund der Bundesverfassung liegt es soweit nahe, dass der Bundesrat grundsätzlich zuständig ist, in eigener Kompetenz über die Eröffnung neuer diplomatischer Missionen zu entscheiden. Die Bundesversammlung hat die Möglichkeit, sich zu den grossen Linien und der allgemeinen Ausrichtung des Netzes unserer diplomatischen Vertretungen auszusprechen. Ferner können die Räte im Rahmen des Budgetbeschlusses, konkret zu den finanziellen und personellen Konsequenzen einer Botschaftseröffnung Stellung nehmen.