Die Ermächtigungsgesetze laufen im Ergebnis darauf hinaus, dass der Bundesrat in der überwältigenden Mehrheit der Staaten ohne vorgängige Begrüssung der Räte Botschaften eröffnen kann. Seit 1967 musste er in dieser Angelegenheit nur noch punktuell an die Räte gelangen (so in den Fällen der Botschaftseröffnungen in Bangla Desh, Mozambique, Angola, Zimbabwe und den Vereinigten Arabischen Emiraten) während er etwa über die finanziell und politisch weit gewichtigere Eröffnung einer Botschaft in der einstigen DDR aufgrund der generellen Ermächtigung durch die Räte in eigener Kompetenz entschied. d. Schlussfolgerungen