Vorgehens, welches wegen des zeitlichen Aufwandes die Gefahr in sich barg, die aussenpolitische Handlungsfähigkeit des Landes und damit dessen internationale Interessen zu gefährden[69]. Mit mehreren Ermächtigungsgesetzen wurde deshalb dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, in einer ganzen Gruppe von Staaten nach Gutdünken Botschaften zu eröffnen. Das Parlament ging sogar soweit, den Bundesrat 1960, 1961 und