Erst 1964 scheint sich somit explizit die Überzeugung etabliert zu haben, der Bundesrat handle bei der Konsultation der Räte vor der Eröffnung neuer diplomatischer Missionen in Ausübung einer Rechtspflicht. Der Schluss liegt nahe, dass diese Überzeugung auf einer Interpretation der Praxis zwischen 1920 und 1938 beruhte, welche durch den Krieg einen fast zehnjährigen Unterbruch erfahren hatte, sodass die ihr zugrundeliegenden Überlegungen in Vergessenheit geraten zu sein schienen.