Zumindest für die Zwischenkriegszeit kann von einem grundsätzlichen Beharren des Bundesrates auf seiner Kompetenz zur Eröffnung von Botschaften gesprochen werden. Die Konsultation der Räte war aus der Sicht des Bundesrates lediglich ein freiwilliges Eingehen auf einen Wunsch der Bundesversammlung. Im Grunde wurde die «Praxis» vom Bundesrat auch nach dem 2. Weltkrieg nicht als sinnvoll und die Rechtslage als ungeklärt erachtet. Dies lässt sich auch aus der Botschaft vom 7. Dezember 1959 herauslesen, in der er schreibt: «Unser Land wird jedoch in dieser Beziehung (Aufnahme diplomatischer Beziehungen) durch eine Schwierigkeit behindert, die, wie wir glauben, einzig dasteht.