die von ihm geleitete Vertretung sei dagegen ein Generalkonsulat geblieben[61]. Obwohl der Bundesrat ankündigte, dieses in eine von einem Minister geleitete Gesandtschaft umzuwandeln[62], verzichtete das Parlament auf einen Protest oder eine ausdrückliche Ermächtigung dazu. Bezüglich der Vertretungen in Norwegen und Dänemark äusserte der Bundesrat die Ansicht, die Umwandlung der Generalkonsulate in eigenständige Gesandtschaften bedürfe nicht der Ermächtigung durch das Parlament, da es sich bereits in einem früheren Erlass zur Akkreditierung des schweizerischen Geschäftsträgers in Stockholm