So schreibt etwa der Bundesrat in seiner Botschaft vom 29. Januar 1925 betreffend die Umwandlung der Generalkonsulate in Athen und Belgrad in Gesandtschaften: «entsprechend dem Wunsche der eidgenössischen Räte, es möchte über die Schaffung neuer Gesandtschaften kein Entscheid getroffen werden, ohne dass sie in der Sache begrüsst worden wären», habe er «nicht von sich aus die oben angedeuteten Vorkehren anordnen [wollen], obwohl diese … [keine] höheren Aufwendungen erheischten, als die bestehenden Berufskonsulate…»[51] Die folgenden Botschaften in Sachen Eröffnung diplomatischer Missionen von 1927[52], 1928[53], 1934[54], 1938[55] und 1939[56] liessen die Rechtslage