In dieser Zeitspanne können den verschiedenen Botschaften ans Parlament über die Eröffnung neuer Gesandtschaften keine Hinweise entnommen werden, die die Rechtslage eindeutig klarstellen würden. Es bleibt offen, ob die Ersuchen um Ermächtigung eher freundliches Entgegenkommen signalisieren oder als Rechtspflicht zu interpretieren sind.