Im Jahre 1919 machte der Bundesrat in seinem Bericht an die Bundesversammlung betreffend die Errichtung neuer schweizerischer Gesandtschaften im Auslande[48] einen Unterschied zwischen dem aussenpolitischen Entscheid über die Eröffnung einer Botschaft und dem finanziellen Entscheid über die dazu nötigen personellen und finanziellen Mittel. Er schrieb dazu, der von ihm gefasste Beschluss zur Errichtung der fraglichen Gesandtschaften sei «bereits im vergangenen Monat September veröffentlicht» worden und er lege ihn «nunmehr den Räten zur Gutheissung vor …, mit dem Ersuchen, die zu seiner Vollstreckung erforderlichen Kredite gewähren zu wollen»[49].