Zu den 14 bestehenden diplomatischen Vertretungen sollten vier neue hinzukommen, zwei weitere, bisher unselbständige, sollten in selbständige umgewandelt werden[46]. Das parlamentarische Insistieren auf seinen Mitsprachemöglichkeiten lässt sich insbesondere verstehen, wenn berücksichtigt wird, dass unmittelbar nach dem Vollmachtenregime in Volk und Parlament grosse Empfindlichkeiten gegen ein eigenmächtiges Handeln des Bundesrates bestand[47].