Botschafterposten werden anders als früher mit Beamten des EDA besetzt. Organisationsrechtlich betrachtet sind die Botschaften Untereinheiten der Direktion für Verwaltungsangelegenheiten und Aussendienst, der die Stellung eines Bundesamtes zukommt[43]. Wenn das EDA die Botschafterstellen durch eine Umverteilung seines Personals besetzt, handelt es sich demnach im Prinzip um eine verwaltungsinterne Angelegenheit. Falls neue Etat-Stellen erforderlich sein sollten, wären diese auf dem üblichen Weg dem Parlament zu beantragen.