Dies mag auch die kritische Haltung weiter Teile des Volkes und des Parlaments gegenüber den schweizerischen Gesandtschaften erklären. «Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse, gepaart mit einem demokratischen Ressentiment gegen das entsprechend der monarchischen Verfassung fast aller Staaten mit stark aristokratischen Gepflogenheiten durchsetzte Gesandtschaftswesen gaben bei dieser und bei anderen Gelegenheiten immer wieder Stoff für neue, auch im Parlament geführte Angriffe auf unsere diplomatische Vertretung»[42]. Die Bundesversammlung verlangte denn auch immer wieder die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Vertretungen der Schweiz im Ausland.