BV der Ausbreitung des Beamtenwesens aus finanziellen Überlegungen einen Rahmen setzen zu können, war ohnehin bereits bei der Gründung des Bundesstaates illusorisch und erwies sich am Anfang des 20. Jahrhunderts vollends als nicht mehr durchführbar[38]. Es zeigte sich, dass das Parlament seine beschränkten Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Personalpolitik erkannte und seine Kontrollrechte auf andere Weise auszuüben begann. Mit dem Erlass des Beamtengesetzes im Jahre 1927[39] delegierte es - unter Vorbehalt der Budgetkompetenzen - seine Zuständigkeit zur Ernennung von Beamten an den Bundesrat.