5 gehören nicht notwendigerweise zur Bestimmung der grossen Linien der Aussenpolitik. Die Errichtung einer neuen Botschaft ist sicher nicht von grösserer politischer Tragweite als die Anerkennung eines Staates, ein Recht, das nach der geltenden verfassungsrechtlichen Ordnung dem Bundesrat zukommt[31]. Mit der Anerkennung ergibt sich die Möglichkeit, diplomatische Beziehungen aufzunehmen, was unter anderem durch die Eröffnung einer Botschaft geschehen kann. Falls demnach eine parlamentarische Mitwirkung nach obigen Grundsätzen erfolgen soll, so müsste diese eigentlich sinnvollerweise bereits bei der Anerkennung von Staaten erfolgen.