Seiner Funktion im Staatsgefüge entsprechend, soll das Parlament hier genau so wie in anderen Bereichen die grundlegenden Entscheide treffen, die Richtung staatlichen Handelns weisen. Mit der Ausführung und Konkretisierung dieser Vorgaben hat jedoch die Bundesverfassung über weite Strecken den Bundesrat beauftragt. Aufgrund der Verfassungslage im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten drängt sich eine Mitwirkung des Parlaments bei der Eröffnung von Botschaften nicht auf, sie ist aber auch nicht verboten. Botschaftseröffnungen