Wie die bisherigen Ausführungen zeigen, haben im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten Regierung und Parlament zusammenzuwirken. Im Rahmen der bestehenden verfassungsrechtlichen Ordnung bestehen durchaus Mitgestaltungsmöglichkeiten für das Parlament. Sie orientieren sich jedoch am Grundsatz, wonach das Parlament hauptsächlich bei der Erarbeitung der grossen Linien, bei der Festlegung der Leitplanken mitwirkt, die eigentliche Ausgestaltung innerhalb des vorgegebenen Rahmens jedoch dem Bundesrat überlässt. Welches diese grossen Linien sind, das heisst die Frage nach der Grösse des dem Bundesrat überlassenen Spielraums, beantwortet die Bundesverfassung nicht klar und eindeutig.