Trotzdem war die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament im Rahmen der auswärtigen Angelegenheiten nicht immer frei von Spannungen. Unterschiedliche Ansichten über Zuständigkeitsabgrenzungen lassen sich bereits um die Jahrhundertwende nachweisen[27]. Die Diskussion um das Legalitätsprinzip führte dann zur Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage auch für das Handeln im Bereich der Aussenbeziehungen[28]. Heute scheint an die Stelle eines latenten Misstrauens zwischen Parlament und Bundesrat der Dialog getreten zu sein[29]. Dies schliesst eine stärkere Mitwirkung des Parlaments im Bereich der Aussenpolitik nicht aus[30]. e. Schlussfolgerungen