Es wird in der Literatur besonders hervorgehoben, dass nach der schweizerischen Konzeption die auswärtigen Angelegenheiten nicht ausschliessliche Domäne der Regierung seien[24], sondern die Bundesverfassung eine Zusammenarbeit mit dem Parlament vorsehe[25]. Die grossen Linien der schweizerischen Aussenpolitik sollen vom Bundesrat und der Bundesversammlung gemeinsam gestaltet werden. Diese Forderung ergibt sich nicht zuletzt aus der Notwendigkeit, «die Aussenpolitik als Teil der gesamten Staatspolitik»[26] in diese zu integrieren. Trotzdem war die Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament im Rahmen der auswärtigen Angelegenheiten nicht immer frei von Spannungen.