c. Kompetenzen des Bundesrates Der Bundesrat vertritt völkerrechtlich gesehen die Schweiz nach aussen[20]. Ihm obliegt die eigentliche Führung der Aussenpolitik[21]. Nach Art. 102 Ziff. 8 BV wahrt er «die Interessen der Eidgenossenschaft nach aussen, wie namentlich ihre völkerrechtlichen Beziehungen, und besorgt die auswärtigen Angelegenheiten». Er wacht zudem «für die äussere Sicherheit, für die Behauptung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz» (Art. 102 Ziff. 9 BV). Diese Befugnisse räumen der Regierung einen ausgesprochen weiten Handlungsspielraum ein.