Diese insgesamt eher unverbindliche Ausgestaltung der parlamentarischen Kompetenzen hat immer wieder den Ruf nach vermehrten Einflussmöglichkeiten der Bundesversammlung auf den Gang der auswärtigen Angelegenheiten laut werden lassen[15]. Gerade in der heutigen Zeit wird das Parlament aufgefordert, seine Führungsverantwortung auch in der Aussenpolitik wahrzunehmen und deren wesentliche Grundzüge zu gestalten oder zumindest mitzuprägen. Lehre[16] und Parlament selber[17] sind der Ansicht, «Bundesrat und Bundesversammlung [seien] zu einer ständigen Kooperation und Koordination verpflichtet»[18]. Dabei wird aber auch betont, das Parlament habe sich nicht in das Tagesgeschäft einzumischen[19].