Einzelne Befugnisse gehen allerdings weiter. Mit der Genehmigung der Staatsverträge etwa kann das Parlament die Regierung genau kontrollieren und kraft seiner Budgethoheit hat es das Recht, auch über die Ausgaben in auswärtigen Angelegenheiten verbindliche Beschlüsse zu fassen. Diese insgesamt eher unverbindliche Ausgestaltung der parlamentarischen Kompetenzen hat immer wieder den Ruf nach vermehrten Einflussmöglichkeiten der Bundesversammlung auf den Gang der auswärtigen Angelegenheiten laut werden lassen[15].