Einzelne Befugnisse stehen dem Parlament abschliessend zu, während in andern Domänen eine Zusammenarbeit mit dem Bundesrat verfassungsrechtlich vorgesehen ist[13]. Generell lässt sich jedoch sagen, dass - abgesehen von den Massnahmen für die Wahrung der äussern Sicherheit und der Errichtung bleibender Beamtungen - die Kompetenzen der Bundesversammlung im Vergleich mit denjenigen des Bundesrates[14] im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten eher allgemeiner Natur sind. Einzelne Befugnisse gehen allerdings weiter.