Vereinigten Arabischen Ermiraten[2], ein Bundesgesetz erforderlich? Ein solches Erfordernis wurde in jüngerer Zeit gestützt auf Art. 85 Ziff. 3 BV bejaht. Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten wirft diese Haltung jedoch einige Fragen auf. Es scheint deshalb angebracht, im Rahmen des vorliegenden Gutachtens grundsätzlich zu prüfen, welche Rechte dem Parlament bei der Eröffnung neuer diplomatischer Vertretungen zukommen. Besonders eingehend muss in diesem Zusammenhang die Tragweite von Art. 85 Ziff. 3 BV für den auswärtigen Bereich näher ausgeleuchtet werden. 2. Kompetenzverteilung im auswärtigen Bereich a. Allgemeines