Die Entstehung zahlreicher neuer Staaten in Mittel- und Osteuropa stellt den Bundesrat vor die Notwendigkeit, sein diplomatisches Vertretungsnetz zu ergänzen. Nach sorgfältigen Abklärungen ergibt sich in der nächsten Zeit ein Bedarf für mehrere neue Botschaften und konsularische Posten. Die Errichtung dieser Botschaften ist nicht durch das Ermächtigungsgesetz vom 9. März 1967[1] abgedeckt, das dem Bundesrat die Befugnis gibt, in Staaten, welche die Unabhängigkeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes oder sie bis Ende 1970 erlangen würden, diplomatische Vertretungen zu errichten.