12 EMRK (Recht, eine Ehe einzugehen). Um weitere Verurteilungen in dieser Sache zu vermeiden und in Erwartung der Revision des Scheidungsrechts (die allerdings nicht vor 1993 in Kraft treten wird) forderte daher das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nicht nur die Expertenkommission dazu auf, die gesetzgeberischen Konsequenzen zu ziehen, sondern machte auch die kantonalen Gerichte und das Bundesgericht auf die Verpflichtung der Schweiz aufmerksam, sich an Art. 12 EMRK in der Interpretation des Gerichtshofes zu halten. Auch hier gab der Bundesrat, indem er seine völkerrechtliche Verantwortung aus Art. 53 EMRK