unabhängig vom Verfahren beim Abschluss des Vertrages. Nach einer unbestrittenen Praxis, die als Verfassungsgewohnheitsrecht betrachtet wird, gelten die vom Bundesrat eingegangenen Staatsverträge in jedem Fall als von der Bundesversammlung genehmigt, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, im voraus oder nach Vertragsschluss[88]. e. Aus den von der Lehre angeführten Gründen ist die juristische Form der internen Anerkennung des Staatsvertrages für dessen innerstaatliche Geltung ohne Bedeutung[89].