Es ist daher logisch, dass neben den Gesetzen auch die von der Bundesversammlung genehmigten Staatsverträge gegenüber dem Bundesgericht vorbehalten werden, denn diese sind ebenfalls von der Bundesversammlung sanktioniert worden, und daran soll das Bundesgericht nicht rütteln. Das Verhältnis der Gesetze zu den Staatsverträgen kam 1874 gar nicht zur Sprache. Mit der Einführung des Gesetzesreferendums ist der Vorrang des Gesetzgebers zusätzlich demokratisch begründet worden.