der Beschwerdeführer stützte sich jedoch auf das Übereinkommen vom 10. Mai 1879 zwischen der Schweiz und dem Grossherzogtum Baden betreffend den Wasserverkehr auf dem Rhein von Neuhausen bis unterhalb Basel (SR 0.747.224.32), das eine Konzessionspflicht verbietet (S. 679-680). Bei den Fällen offener Konflikte findet sich der schwerwiegendste Verstoss gegen das Prinzip vom Vorrang des Völkerrechts im berühmt gewordenen Entscheid Schubert von 1973, der zum Bundesbeschluss von 1961 /1970 über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland gefällt worden ist[46]: «Damit wird grundsätzlich der Vorrang des internationalen Rechts anerkannt -