denn sie bildet oft einen wichtigen Bestandteil der internen Erfüllung der Verträge[24]. Tatsächlich ist, wie der Bundesrat neulich hervorgehoben hat, «die unmittelbare Anwendbarkeit [von Verträgen] geeignet, [ihre] konkrete Bedeutung im Bewusstsein der Bürger stärker zu verankern und dadurch im Ergebnis die Verwirklichung der Abkommensziele zu fördern. Gerade die Wachsamkeit der an der Wahrung ihrer (…) [Rechte] interessierten Einzelnen stellt ein zusätzliches wirksames Mittel dar, um die (…) [interne Wirkung dieser Verträge] zu gewährleisten.»[25] Wenn völkerrechtliche Verträge nicht direkt anwendbar sind, weil sie zuwenig bestimmt sind oder die unmittelbare