26 und 27 VRK) sind für die Schweiz bindend, soweit sie Ausdruck von Völkergewohnheitsrecht sind[14]. Der Bundesrat hat dem Parlament am 17. Mai 1989 eine Botschaft betreffend den Beitritt der Schweiz zu den Wiener Vertragsrechtskonventionen von 1969 und 1986 unterbreitet[15].