Auf Ersuchen der Bundesversammlung hat er den Botschaften neuerdings ein Kapitel über Europarecht beizufügen, um die Vorlagen systematischer auf die Vereinbarkeit mit gesetztem oder in Entstehung begriffenem Europarecht überprüfen zu können[2]. Diese Prüfung, die unter einem speziellen Blickwinkel erfolgt, ersetzt keineswegs die Prüfung der Vereinbarkeit mit dem die Schweiz bindenden Völkerrecht, die wie bis anhin erfolgt. b. Im Stadium der Rechtsanwendung sind Bundesrat und Bundesverwaltung ständig und in den verschiedensten Bereichen mit Problemen des Verhältnisses zwischen Völkerrecht und Landesrecht konfrontiert (Privatrecht