Es wurde die Frage der Zulässigkeit der Abgabe jährlich erneuerbarer Kontrollschilder für Fahrzeuge der Angehörigen ausländischer Missionen geprüft. 1. Rechtlich steht wohl einer derartigen Massnahme nichts entgegen. Ein Rechtsanspruch auf zeitlich unlimitierte Schilder besteht weder nach Völkerrecht noch landesrechtlich. Die Abgabe derartiger Schilder stellt keine Verletzung der in Art. 26 des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (SR 0.191.01) verankerten Bewegungsfreiheit dar. Landesrechtlich sieht zudem Art. 10 Abs. 3 des BG vom 19. Dezember