Eine derartige Ermächtigung liegt weder im EHG noch in einem andern geeigneten Rechtssatz des Bundesrechtes vor. Ein nicht veröffentlichter Bundesratsbeschluss vom 29. September 1975 ermächtigt das damalige Politische Departement (EPD), Rahmenabkommen über Hilfe in Katastrophenfällen mit einer bestimmten, allerdings nicht abschliessend namentlich aufgezählten Anzahl von Staaten, abzuschliessen. In Praxis und Doktrin ist unbestritten, dass der Bundesrat eine ihm zustehende selbständige Vertragsabschlusskompetenz mittels Verordnung oder, in Einzelfällen, mittels Bundesratsbeschluss, an Departemente delegieren kann.