Bundesstellen unterbreitet werden. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im regionalen grenznachbarlichen Bereich ist befriedigend, alle sich stellenden Fragen können auf schweizerischer Seite im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden. Die Einwirkung des Bundes kann nicht abgebaut werden. Das Bundesrecht ist derart ausgebaut, dass es kaum Fragen gibt, bei denen nicht Bundesrecht berührt wird, was die Mitwirkung des Bundes erforderlich macht. Da Abkommen mit ausländischen Regierungen vom Bundesrat im Namen der Kantone abzuschliessen sind, ist an der bewährten Praxis des gemeinsamen Vorgehens festzuhalten.