Die Kantone machen von den gebotenen Möglichkeiten unterschiedlich Gebrauch. Insbesondere mit Frankreich besteht eine Reihe von beratenden Kommissionen, die sich mit Nachbarschaftsfragen befassen. Solche Gremien haben sich beispielsweise in den Regionen Genf, Basel, Jura und Léman gebildet und behandeln insbesondere regionale grenzüberschreitende Probleme der Raumplanung, des Umweltschutzes, Wirtschafts- und Verkehrsfragen. Die Kommissionen können zuhanden der zuständigen Behörden Empfehlungen abgeben. Fragen, die in die Kompetenz des Bundes fallen, zum Beispiel Grenzgängerfragen, Zollfragen, Grenzübergänge, können nicht auf besonderer Ebene geregelt werden, sondern müssen den zuständigen