25 [46] [46] Siehe Schlussbericht der Studienkommission der eidgenössischen Räte «Zukunft des Parlamentes» BBl 1978 II 996, insbesondere S. 1010: «Eher technische Fragen und Probleme der reinen Sachkunde sind der Verantwortung von Bundesrat und Verwaltung zuzuweisen.... Wird vom Parlament eine höhere Effizienz gefordert, so muss dies ... eine Konzentration seiner Tätigkeit auf die wesentlichen Aufgaben bedeuten.» [47] [47] BGE 112 Ia 75, BGE 112 Ia 81. [48] [48]