ein solcher Vertrag ist sofort dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen. Auch hier gilt, dass die Direktion für Völkerrecht, welche für sämtliche völkerrechtlichen Aspekte zuständig ist, das Bundesamt für Justiz und die übrigen interessierten Verwaltungsstellen rechtzeitig zu konsultieren hat. CONCLUSION DES TRAITÉS INTERNATIONAUX Délimitations entre la procédure ordinaire et la procédure simplifiée Introduction