Das Parlament wurde mit zahlreichen Bagatellverträgen im ordentlichen Genehmigungsverfahren belastet[48]. Die Entwicklung der völkerrechtlichen Geschäftsführung des Bundesrates zeigt jedoch deutlich, dass es im Zuge der Bagatellisierung und Kurzlebigkeit von rein technischem und administrativem Vertragsrecht dringlich wird, bestehende verfassungsmässige Möglichkeiten zur verfahrensmässigen Vereinfachung und Beschleunigung des Vertragsabschlussverfahrens auszuschöpfen. In einigen Jahren wird die nach den hier dargestellten Kriterien neu strukturierte Praxis, namentlich in bezug auf das vereinfachte Abschlussverfahren für Bagatellverträge, zu überprüfen sein.