Die vom Bundesrat während der Berichtszeit abgeschlossenen Bagatellverträge werden summarisch in einer speziellen Mitteilung anlässlich der Vorlage des Geschäftsberichtes dargestellt. Die vollständigen Texte könnten, sofern dies gewünscht wird, den Präsidenten der mit den betreffenden Materien betrauten ständigen parlamentarischen Kommissionen oder Kommissionen für auswärtige Angelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Sollte die Bundesversammlung den einen oder anderen in der Mitteilung erwähnten Bagatellvertragsabschluss nach Massgabe der für die Räte gültigen Verfahrensordnungen kritisieren, so hätte der Bundesrat folgende Möglichkeiten: