Die parlamentarische Mitwirkung beim Abschluss von Bagatellverträgen sollte sich auf eine Nachkontrolle beschränken. So könnte sinnvollerweise der Abschluss solcher Verträge den Räten, zum Beispiel in einer jährlichen Mitteilung anlässlich der Vorlage des Geschäftsberichts, zur Kenntnis gebracht werden. Es stünde alsdann der Bundesversammlung frei,