Es kann mit guten Gründen die Meinung vertreten werden, dass das vereinfachte Vertragsabschlussverfahren mit bloss nachträglicher parlamentarischer Mitwirkung im Sinne einer Sanktionierung von vom Bundesrat selbständig abgeschlossenen Verträgen auch für sogenannte Bagatellverträge anwendbar ist. Die rasante zahlenmässige Zunahme von Vertragsabschlüssen und von Vertragsänderungen, oft in Fragen ohne erhebliche materielle Bedeutung, die durch die internationalen Realitäten diktierte Notwendigkeit, den Bundesrat in die Lage zu versetzen, eine aktive und zeitgerechte Aussenpolitik zu führen, sowie der Wille des Parlaments,