6 dargestellt ist, unterscheidet sie sich dadurch, dass zum Zeitpunkt der Vorausgenehmigung bereits ein vorläufiges Verhandlungsresultat oder ein Vertragsmuster als Genehmigungsobjekt vorliegt[42]. Es wird nur ein noch nicht endgültig ausgehandelter Vertrag oder ein bestimmtes Vertragsmuster vorzeitig genehmigt, nicht aber die Ermächtigung zum Abschluss einer unbestimmten Anzahl von Staatsverträgen für die Zukunft erteilt. Die parlamentarische Genehmigungskompetenz wird somit nicht an den Bundesrat delegiert, sondern vorzeitig ausgeübt, und die Vorausgenehmigung hat folglich, wie