7 Umstand, dass im Rahmen einer Verordnungskompetenz des Bundesrates grenzüberschreitende Aspekte vorliegen, die bei Bedarf praktisch nur mittels völkerrechtlicher Regelungen erfasst werden können[34], ist ein starkes Indiz dafür, dass eine Vertragsabschlussermächtigung implizit in der innerstaatlichen Kompetenzdelegation enthalten ist. Die in der Sache zuständige Behörde beurteilt, in Zusammenarbeit mit andern interessierten Amtsstellen, ob im Einzelfall ein Bedarf für eine völkerrechtliche Regelung besteht.