Nur so kann sie die Mitverantwortung für das schweizerische Vertragsrecht übernehmen. Erfolgt die Mitwirkung, bevor Verträge vom Bundesrat unterzeichnet sind, so hat sie darin zu bestehen, dass die Bundesversammlung zu Handen des Bundesrates möglichst klare Richtlinien für die Gestaltung grundsätzlicher Fragen der grenzüberschreitenden Regelung einer bestimmten Materie festlegt[30].